FahrradExpress

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 16.3.2019

  1. Der FahrradExpress führt unter anderem die Beförderung eiliger Kuriersendungen durch. Die Vermittlung der Transporte unterliegt den gesetzlichen Bedingungen des Handelsgesetzbuches, sofern nicht im folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Abweichende Regelungen haben nur Geltung, wenn sie vom FahrradExpress schriftlich bestätigt werden.
  2. Die Beförderung erfolgt durch den FahrradExpress. Der FahrradExpress ist aber auch berechtigt, Transportaufträge an andere Kurieredienste zu übergeben. Die Art des Transportmittels bestimmt der FahrradExpress unter Berücksichtigung der Kundenwünsche. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrssituation und Disposition der jeweiligen Transportmittel erlaubt. Befördert werden alle Sendungen, die sich für den Transport mit dem Fahrrad eignen.
  3. Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Auslieferung des Transportgutes an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Die Kuriere lassen sich den Empfang einer Sendung, soweit möglich, quittieren. Nach Ablieferung gilt die Beförderung als beendet.
  4. Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des FahrradExpress, soweit es an einer ausdrücklichen anderen Vereinbarung fehlt. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch den FahrradExpress zum Monatsende. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kann der FahrradExpress für die 2. Mahnung eine Gebühr von 5,- € und auf die 3. Mahnung eine Mahngebühr von 10,- € sowie Verzugszinsen von 4 % über dem Diskontsatz der EZB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  5. Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Die Sendungen sind deutlich und vollständig lesbar zu adressieren, sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und/oder Fehlmengen sind sofort nach ihrer Entdeckung durch den Empfänger dem Kurier anzuzeigen. Wird dies nicht eingehalten, entfällt jede Haftung des FahrradExpress. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wird oder es dem FahrradExpress unter Berücksichtigung der Umstände vernünftigerweise zuzubilligen ist. Höhere Gewalt entbindet den FahrradExpress von jeder Laufzeitzusage.
  6. Der FahrradExpress haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Grundhaftung für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Ablieferung liegt bei 10.000,- €.
  7. Ansprüche gegen den FahrradExpress verjähren grundsätzlich nach 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
  9. Erfüllungsort ist Bremen. Für alle aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtsstand Bremen vereinbart.